Anhänger fahren durch spezielle Schulung – ohne Prüfung!
Die Eintragung der Schlüsselzahl "96" erlaubt es Gespanne bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg zu fahren, also beispielsweise einen Wohnwagen.
Mindestalter: 17 (bei BF17) oder 18 Jahre
Vorbesitz: Führerschein Klasse B
Prüfung: Keine
Ausbildung
Für die Erteilung der Schlüsselzahl B96 ist keine theoretische oder praktische Prüfung vorgesehen.
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden. In der Schulung lernst du das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Fahren mit einem Anhänger der entsprechenden Fahrzeugkombination (über 3.500 kg und max. 4.250 kg).
Die theoretische Schulung umfasst dabei mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten = 3,33 Fahrstunden). Im praktischen Teil musst du mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten = 4,66 Fahrstunden) absolvieren, die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums, als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können. Hier übst du z.B. Beschleunigen, Verzögern, Wenden, Bremsen, Anhalteweg, Spurwechsel, Bremsen und Ausweichen, Pendeln des Anhängers, Abkuppeln und Ankuppeln und Einparken.
Besonderheit: Die praktische Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als acht Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss. Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.
Selbstverständlich musst du aber auch hier das Gelernte in die Praxis umsetzen. Konkret muss jeder Teilnehmer mindestens eine Stunde (60 Minuten = 1,33 Fahrstunden) mit dem Anhänger im Straßenverkehr unterwegs sein. Hast du diese Fahrt erfolgreich absolviert, stellt dir deine Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus.