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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Kfz-Zulassung ab Oktober erstmals online möglich
15.09.2019 | FAHRSCHUL-WISSENDas eigene Auto aus den heimischen vier Wänden bequem per Mausklick anmelden statt lästiger Wartezeiten bei der örtlichen Zulassungsbehörde? Die Digitalisierungspläne des Bundesverkehrsministeriums gehen ab kommenden Monat in die nächste Phase. Ab dem 1. Oktober 2019 ist erstmalig auch die Neuzulassung für Autos und Motorräder online möglich. Damit beginnt die dritte Stufe der 2015 eingeleiteten Digitalisierungsmaßnahme „i-kfz“. Im Zuge der Online-Initiative von Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) wurde seitdem schrittweise die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung über das Internet eingeführt. Die nun unmittelbar bevorstehende Erweiterung des Angebots verspricht eine beachtliche Kosten- und Zeitersparnis für die mobile Bevölkerung. „Wie die meisten obligatorischen Behördengänge sind auch Besuche bei der Kfz-Zulassungsstelle eine eher lästige Angelegenheit“, schmunzelt Felix Heibutzki von der Ulli's Fahrschule. „Das Bundesverkehrsministerium tut gut daran, die Verfahren zur Anmeldung von Neu- oder Gebrauchtwagen den technologischen Gegebenheiten anzupassen und zu vereinfachen.“ Die Wieder- oder Neuzulassung eines Fahrzeugs ist eine rechtliche Voraussetzung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Obwohl die Zulassung vielerorts bereits online vorbereitet werden konnte, war der persönliche Besuch bei der örtlichen Zulassungsstelle bislang unerlässlich. Sowohl die Aushändigung der Fahrzeugpapiere wie auch das Anbringen der TÜV-Plakette am Nummernschild erfolgten ausschließlich vor Ort. Ab Oktober ist dies nicht länger zwingend erforderlich: Sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zulassung online beantragt werden, die Unterlagen kommen anschließend per Post. „Die Online-Zulassung gilt zunächst nur für privat genutzte Fahrzeuge mit einer Zulassung ab dem 1. Januar 2015“, erklärt Felix Heibutzki. „Seitdem befindet sich ein für das Verfahren benötigter Sicherheitscode auf der Rückseite des Fahrzeugbriefs. Weiterhin benötigen Sie zu Identifikationszwecken einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie ein entsprechendes Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip“. An dem eigentlichen Verfahren ändert sich indes wenig. Wer ein Fahrzeug anmelden möchte, braucht in jedem Fall die sogenannte Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Fahrzeugbrief, die von der Versicherung zugeteilte eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer, ein Kennzeichen sowie die vom Hersteller mitgelieferten COC-Papiere. Bei Wiederanmeldung oder Halterwechsel bedarf es zusätzlich des Fahrzeugbriefs sowie des Prüfberichts der letzten Hauptuntersuchung. „Das ist nach wie vor eine Menge Papierkram“, so Felix Heibutzki, „allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass Sie, sollten Sie ein Dokument nicht sofort zur Hand haben, nicht Ihre Zeit umsonst in der Zulassungsstelle verschwendet haben. Stattdessen können Sie ganz entspannt im Nebenzimmer auf die Suche gehen und das Verfahren anschließend fortsetzen.“
Mehr erfahren >Nicht verzweifeln im Stadtverkehr
15.06.2019 | FAHRSCHUL-WISSENDas urbane Lebensgefühl ist im 21. Jahrhundert weiter allgegenwärtig, die städtische Umgebung bestimmt unseren Alltag. Doch im Dschungel der Großstadt werden Verkehrsadern immer häufiger zu Trampelpfaden, das hektische Treiben zehrt an unseren Nerven. Deutsche Städte sind Ballungszentren und Verkehrsknotenpunkte. Die urbane Infrastruktur ist dabei das Herzstück des städtischen Körpers: Der hochfrequente Pulsschlag des Straßennetzes bestimmt den Takt unseres Mobilitätsverhaltens – und droht bei Überlastung schon einmal zu kollabieren. Nicht zufällig sprechen Forscher diesem Zusammenhang von einem „Verkehrsinfarkt“. Kein Wunder, schließlich teilen sich rund um die Uhr die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer den städtischen Asphalt: Fußgänger, Radfahrer, Autos, Mopeds, Busse, Bahnen, Skateboards, und neuerdings sogar E-Roller, tummeln sich dichtgedrängt auf deutschen Straßen und Bürgersteigen. Nicht nur die Umwelt leidet unter der Überlastung, auch der Mensch reagiert anfällig auf Lärm und Abgase des städtischen Verkehrs. Aber auch die psychische Belastung aufgrund von Stress in Folge verstopfter Straßen und stockenden Verkehrs ist nicht zu unterschätzen. „Stress begleitet Tag für Tag Millionen von Autofahrern auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule der Kinder“, so #userInhaber# von der #userName#. „Dabei gibt es keinen schlechteren Beifahrer; das permanente Gehetztsein mindert unsere Aufmerksamkeit und verleitet uns zu riskanterem Fahrverhalten.“ Doch gelassen bleiben fällt schwer, wenn der Verkehr regelmäßig zu den Stoßzeiten nahezu vollständig zum Erliegen kommt. „Das einzig wirklich effektive Mittel, um dem alltäglichen Wahnsinn auf innerstädtischen Straßen zu begegnen, ist Entschleunigung“, weiß #userInhaber#. „Zeitmanagement und vorausschauende Planung helfen, gar nicht erst terminlich bedingter Hektik zu verfallen. Anstatt mit Vollgas auf die gelbe Ampel zuzusteuern oder sich notgedrungen in waghalsige Parklücken zu zwängen, besser eine halbe Stunde früher losfahren!“ Stop-and-go ist jedoch nur eines von vielen Ärgernissen, mit denen sich Autofahrer in Städten herumschlagen: Hohe Parkgebühren, zu wenig Parkmöglichkeiten, Baustellen und nicht zuletzt das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer sorgen für aufgeheizte Stimmung auf den Straßen. Wer nicht nur sein Nervenkostüm, sondern auch die Umwelt schonen möchte, dem rät #userInhaber# schlicht dazu, das eigene Auto stehen zu lassen. „Zusätzlich zu öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine stetig wachsende Anzahl innovativer Angebote, um mobil zu bleiben. Von Bike-Rental bis hin zu Carsharing ist für jeden etwas dabei. Sogar die klassische Fahrgemeinschaft erlebt dank digitaler Technologien zurzeit eine regelrechte Renaissance. Damit entgehen Sie mitunter zwar auch nicht dem zermürbenden Stadtverkehr, aber geteiltes Leid ist bekanntlich halbes Leid!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel
15.04.2019 | FAHRSCHUL-WISSENFür die meisten Autofahrer sind die steigenden Temperaturen Vorboten des obligatorischen Reifenwechsels. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, um die Winter- gegen Sommerreifen einzutauschen? In Deutschland ist die Winterreifenpflicht seit 2010 saisonal bedingt und somit gesetzlich nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Entscheidend sind laut Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a) ausschließlich die konkreten Witterungsverhältnisse und die daraus resultierende Fahrbahnbeschaffenheit. Doch auch unabhängig der Gesetzeslage empfiehlt sich der Wechsel von Sommer- zu Winterreifen und umgekehrt. „Sommer- und Winterreifen sind hinsichtlich ihrer Konstruktion, des Profils und des Materials so beschaffen, um den jahreszeitspezifischen Anforderungen gerecht zu werden“, weiß #userInhaber# von der #userName#. „Der regelmäßige Wechsel wirkt sich nicht nur unmittelbar positiv auf das Fahrverhalten aus, sondern erhöht bei angemessener Lagerung und Pflege auch die Haltbarkeit der Pneus.“ Doch wann ist der geeignete Zeitpunkt, um den Reifenwechsel vorzunehmen? „Wenn Sie sich an der im Volksmund weit verbreiteten Faustformel ‚von O(ktober) bis O(stern)‘ orientieren, machen Sie in aller Regel nichts falsch“, rät #userInhaber#. „Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, die Temperaturentwicklung im Auge zu behalten und den Reifenwechsel besser früher als später in Angriff zu nehmen.“ Wer nicht selbst Hand anlegen und die fachgerechte Montage lieber in der Werkstatt vornehmen lassen möchte, sollte sich frühzeitig um einen entsprechenden Termin bemühen. „Eine jährliche Erinnerung im Kalender oder Handy hilft, zeitlichen, aber auch materiellen Engpässen vorzubeugen, die saisonbedingt mit dem regelmäßigen Ansturm auf die Werkstätten einhergehen“, empfiehlt #userInhaber#. Die abmontierten Reifen sollten anschließend an einem kühlen, dunklen und trockenen Ort eingelagert werden. Zu viel Wärme, Licht oder Feuchtigkeit führen zu einer vorschnellen Alterung der Gummimischung und zu spröden Reifen. „Wer über keine geeignete Lagermöglichkeit verfügt, kann die Reifen gegen einen in der Regel geringen Aufpreis auch gleich in der Werkstatt lagern“, so #userInhaber#. „In diesem Fall sparen Sie sich den Transport und können bei Bedarf auch weitere Serviceleistungen, wie eine Qualitätsprüfung der Reifen, in Anspruch nehmen“. Selbstverständlich lässt sich der Reifenwechsel auch eigenhändig in der eigenen Garage vornehmen. #userInhaber# rät hierzu aber nur bei ausreichend vorhandenem Sachverstand und geeignetem Werkzeug. „Die Bereifung des Fahrzeugs ist nun mal auch ein Sicherheitsfaktor. Selbst Hand anlegen sollte deshalb nur, wer die fachgerechte Montage beherrscht und gewährleisten kann.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern
15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Saisonkennzeichen – eine kostengünstige Alternative nicht nur für Zweiradfahrer
15.02.2019 | FAHRSCHUL-WISSENFür nicht ganzjährig genutzte Fahrzeuge wie Cabrios, Motorräder oder Wohnmobile ist die saisonale Zulassung ökonomisch sinnvoll. Vielerorts fristen Motorräder hierzulande in der kalten Jahreszeit ein tristes Dasein. Eingemottet in der heimischen Garage, überwintern die Fahrzeuge ungenutzt bis zum Start der neuen Saison. Aufgrund der eingeschränkten Nutzung setzen viele Biker deshalb auf das sogenannte Saisonkennzeichen, eine gegen eine einmalige Gebühr erwerbliche, zeitlich begrenzte Kfz-Zulassung. Doch laut Felix Heibutzki von der Ulli´s Fahrschule in Rotenburg, ist das Saisonkennzeichen längst nicht mehr nur ein Geheimtipp unter Zweiradfahrern. „Abhängig von Fahrzeugtyp und Nutzungsgewohnheiten lohnt sich das Saisonkennzeichen auch im Pkw-Segment. Insbesondere Besitzer von Cabrios, Oldtimern oder Wohnmobilen können mit diesem Modell teils erhebliche Einsparungen erzielen, während das Fahrzeug im Winterschlaf ausharrt.“ Die Vorteile des Saisonkennzeichens liegen dabei auf der Hand: „Da sich sowohl die Kfz-Steuer als auch die Versicherungsbeiträge anteilig an der Zulassungszeit errechnen, zahlen Sie mit einem Saisonkennzeichen nur für die Monate, in denen Sie auch tatsächlich fahren,“ erklärt Felix Heibutzki. „Dabei genießen Sie im Unterschied zu einer vorübergehenden Abmeldung auch während der gesamten Ruhephase, also außerhalb des mit der Zulassungsstelle vereinbarten Zeitraums, den vollen Versicherungsschutz. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das betroffene Fahrzeug in der Ruhephase in einer Garage oder auf einem privaten oder angemieteten Stellplatz parken“. Der Zulassungszeitraum ist frei wählbar, muss aber mindestens zwei und maximal elf Monate betragen. Außerhalb dieses Zeitraums ist jegliche Nutzung des Fahrzeugs dann aber vollständig untersagt. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Geldbußen und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. „Das Modell besticht nicht durch Flexibilität“, räumt auch Felix Heibutzki ein. „Einmal beantragt, ist der Zulassungszeitraum fix und kann im Nachhinein weder verkürzt noch verlängert werden.“ Bei klar festgelegter saisonaler Nutzung überwögen dennoch die positiven Aspekte des Saisonkennzeichens. „Besonders praktisch ist der Umstand, dass sich die Zulassung ohne Zutun des Fahrzeughalters automatisch von Jahr zu Jahr verlängert. Dank der nur einmal fälligen Gebühr von rund 50 Euro sparen Sie so nicht nur Kosten, sondern auch lästige Behördengänge.“ Beantragt werden kann das Saisonkennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle. Zwar beschleunigt es nicht den sehnsüchtig erwarteten Anstieg der Temperaturen, die eingesparten Kosten können pünktlich zum Saisonstart dann aber besser in die nächste Spritztour investiert werden. Weitere Hinweise zum Thema gibt Felix Heibutzki jederzeit gern persönlich.
Mehr erfahren >2019 sicher durch die Haupt- und Abgasuntersuchung
15.01.2019 | FAHRSCHUL-WISSENTrotz gesetzlicher Vorschrift ist die Haupt- und Abgasuntersuchung für viele Fahrzeughalter alles andere als Routine. Neue gesetzliche Vorschriften verkomplizieren 2019 die bestehende Verunsicherung. Alle Jahre wieder stehen für Auto- und Motorradfahrer die Haupt- und Abgasuntersuchung an. Um in den Besitz einer gültigen Plakette zu gelangen, muss das eigene Fahrzeug alle zwei Jahre in Sachen Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit auf Herz und Nieren überprüft werden. Doch nicht nur Besitzern von Fahrzeugen älterer Bauart graut es regelmäßig vor der bevorstehenden Untersuchung. Statistisch gesehen sind die Sorgen nicht unbegründet: Laut Angaben des TÜVs verweigerten die Prüfer knapp jedem vierten Auto das begehrte Prüfsiegel. „Besonders häufig sind es kleinere Mängel, wegen denen die Zulassung verwehrt wird“, weiß #userInhaber# von der #userName#, von Berufs wegen Stammgast bei den zuständigen Prüfstellen. „Fehlende Papiere, abgelaufene Verbandskästen oder ein defektes Lämpchen sind besonders ärgerliche Gründe, durch den TÜV zu fallen. Wer selbst ein wenig Zeit in die Vorbereitung investiert, ist vor bösen Überraschungen gefeit und spart später Geld und Nerven.“ Mit dem Jahreswechsel löst die orangefarbene Prüfplakette das vormals grüne Siegel ab, für Ordnungsbehörden ein klarer Indikator für Verwarnungen und Bußgelder. Doch nicht nur farblich hat sich im vergangenen Jahr in Sachen Haupt- und Abgasuntersuchungen einiges getan. Mit der Einstufung „Gefährlicher Mangel“ hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Klassifizierung geschaffen, mit welcher die Prüfer dem Fahrzeug zwar eine unmittelbare Verkehrsgefährdung attestieren, dem Halter aber immerhin noch die Fahrt nach Hause oder in die nächstgelegene Werkstatt gestatten. Seit vergangenem Jahr ebenfalls wieder Pflicht, ist die umstrittene Abgasmessung am Endrohr während der Abgasuntersuchung. Dabei wird eine Sonde direkt in den Auspuff eingeführt, um Defekte oder Manipulationen offenzulegen. „Die Endrohrmessung wird weithin als eine politische Reaktion auf den Abgasskandal gedeutet“, so #userInhaber#. „Die Kosten dafür trägt letztlich wieder der Kunde, denn den damit verbundenen Mehraufwand schlagen Dekra, TÜV und Co. auf ihre Gebühren auf.“ Um zusätzliche Kosten durch unnötige, weil vermeidbare Nachkontrollen oder verpasste Fristen zu vermeiden, rät #userInhaber# allen Fahrzeughaltern, sich rechtzeitig um einen Termin für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu kümmern und das eigene Fahrzeug im Vorfeld möglichst gründlich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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